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BVerwG, 28.04.2003 - 7 B 60.02 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Dresden, 10.01.2002 - 1 K 1953/98
- BVerwG, 28.04.2003 - 7 B 60.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 04.05.2001 - 7 B 27.01
Betroffensein eines Grundstücks von einer schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2003 - 7 B 60.02
Der Senat hat hierzu bereits in dem Beschluss vom 4. Mai 2001 - BVerwG 7 B 27.01 - ausgeführt:.Die genannte Vorschrift setzt, worauf der Senat bereits in dem Beschluss vom 4. Mai 2001 - BVerwG 7 B 27.01 - hingewiesen hat, eine Berechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG voraus, die das Verwaltungsgericht verneint hat.
aa) Die Klägerin rügt, das Verwaltungsgericht habe dadurch, dass es unterstellt habe, das vorliegende Verfahren sei mit dem Verfahren BVerwG 7 B 27.01 vergleichbar, und sich lediglich auf Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 4. Mai 2001 in dieser Sache bezogen habe, die Aufklärungs- und Hinweispflichten gemäß § 86 Abs. 1 und 3 VwGO verletzt.
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus BVerwG, 28.04.2003 - 7 B 60.02
Vielmehr will § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG grundsätzlich nur solche Enteignungen erfassen, deren besonderer Unrechtsgehalt darin liegt, dass bereits nach einschlägigen Vorschriften der DDR oder durch interne Anweisungen für bestimmte Enteignungsmaßnahmen eine Entschädigung generell ausgeschlossen war (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 15 ff.; ebenso zu § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG: Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61 S. 178).b) Die Rüge der Klägerin, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den Urteilen des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 und 7 C 11.93 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 und 20) ab, genügt bereits nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung einer Divergenz.
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz
Auszug aus BVerwG, 28.04.2003 - 7 B 60.02
b) Die Rüge der Klägerin, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den Urteilen des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 und 7 C 11.93 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 und 20) ab, genügt bereits nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung einer Divergenz.
- BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2003 - 7 B 60.02
Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall die Entschädigung dem Enteigneten tatsächlich nicht zugeflossen ist (Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 58). - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2003 - 7 B 60.02
Ist die Entscheidung des Vordergerichts - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4). - BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
Offene Vermögensfragen: Aufklärungspflicht hinsichtlich diskriminierender …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2003 - 7 B 60.02
Vielmehr will § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG grundsätzlich nur solche Enteignungen erfassen, deren besonderer Unrechtsgehalt darin liegt, dass bereits nach einschlägigen Vorschriften der DDR oder durch interne Anweisungen für bestimmte Enteignungsmaßnahmen eine Entschädigung generell ausgeschlossen war (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 15 ff.; ebenso zu § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG: Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61 S. 178). - BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2003 - 7 B 60.02
Der Tatrichter übt sein Ermessen insbesondere dann verfahrensfehlerhaft aus, wenn er von weiteren Ermittlungen absieht, obwohl sich ihm deren Notwendigkeit aufdrängen musste, etwa weil die ihm bisher zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen unklar, widersprüchlich oder unvollständig sind oder Zweifel an der Sachkunde ihrer Urheber erkennen lassen (BVerwG, NJW 1989, 3107).